Wohngeld bei Rente beantragen – Infos und Tipps

Nicht allen Rentner ist es möglich, ein sorgenfreies Leben zu führen, weil die Rente zu niedrig ist. Viele Renten haben auf Hartz IV-Niveau, trotz jahrzehntelanger Arbeit.
In diesem Fall können Rentner mit niedrigen Renten Wohngeld beantragen, um die finanzielle Situation zu entlasten.

In § 1 des Wohngeldgesetzes (WoGG) ist der Zweck des Wohngelds definiert: Ziel des Wohngelds ist es, dass angemessene und familiengerechte Wohnen wirtschaftlich sichern. „Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet“.

In Bezug auf diesen Paragraphen können also auch Rentner einen Mietzuschuss (Mieter) oder Lastenzuschuss (Eigentümer) beziehen.


Voraussetzungen

Es ist unerheblich, aus welcher Einkommensart man den Lebensunterhalt bestreitet, ist für einen Antrag auf einen Zuschuss ist dies unerheblich

1. Es können nur Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss) von privaten Wohnräumen Wohngeld beantragen.

2. Der Zuschuss kann nur beantragt werden, wenn das eigene Einkommen zur Sicherung der Mietkosten nicht ausreicht.

3. Es muss ein gewisses Mindesteinkommen vorhanden sein. Als Mindesteinkommen gilt 80% des Regelsatzes und des gegebenenfalls anfallenden Mehrbedarfs zuzüglich der Warmmiete (also inklusive der Heizkosten).

4. Das Wohngeld richtet sich nach der jeweiligen Mietstufe (I – VI), die abhängig vom Wohnort ist. Eine Liste der Mietenstufen aller Gemeinden finden Sie hier >>
https://www.bmu.de/themen/bauen-stadt-wohnen/

 


Wie und wo kann man Wohngeld beantragen?

Einen Antrag auf Wohngeld kann man schriftlich bei der Wohngeldstelle der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen. Wohngeld wird für maximal für 12 Monate bewilligt. Voraussetzung ist die Bedürftigkeit. Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Größe des Haushaltes, dem Mietspiegel des Wohnortes und dem Einkommen ab.

Sofern der Antragssteller kein zusätzliches Einkommen neben seiner Rente hat, kann Wohngeld bis zu einer Bruttomonatsrente von 956€ beantragt werden. Diese Grenze gilt vor allem in Bereichen mit hohen Mietniveau. Im ländlichen Bereich liegt die Einkommensgrenze bei ca. 867€ Brutto.

(Stand August 2018)

 

Weitere Informationen zum Thema  finden Sie im Ratgeber >>

(Foto:nattanan23/Pixabay – CC0 Creative Commons)

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