Der Komfort barrierefreier Duschen bietet für jedes Lebensalter einen Mehrwert. Sie erhöhen aber insbesondere die Lebensqualität von älteren Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen und Rollstuhlnutzer. Zudem verbessern barrierefrei Bäder die Selbstständigkeit. Barrierefreie Duschen sorgen für einen angenehmen Komfort im eigenen Bad und bieten einen guten Schutz vor Stürzen. Zentraler Bestandteil eines barrierefreiem Badezimmers ist eine bodengleiche Dusche: Denn während der Einstieg in die Duschwanne durch hohe Kanten und Wannenränder eine echte Gefahr darstellen, ist bei einer bodengleichen Dusche kein Einstieg mehr nötig. Selbst mit einem Rollstuhl lässt sich dann das Bad problemlos nutzen. Barrierefreie Duschen fördern zudem, dass Senioren und Behinderte solange wie möglich eigenständig in ihrer Wohnung leben können.
Bodengleiche Duschen sparen darüber hinaus auch Platz im Badezimmer, so dass weitere sanitäre Elemente wie z. B. fest installierte Haltestangen und Anti-Rutschmatten problemlos integriert werden können.
Altersgerecht oder barrierefrei: Wo ist der Unterschied?
Ein altersgerechtes Badezimmer ist nicht zwingend barrierefrei. Ein altersgerechter Umbau des Badezimmers ist nicht fest definiert. In der Regel versteht man darunter ein bodengleicher Duschbereich sowie eine Raumaufteilung mit ausreichend Bewegungsfläche, außerdem breitere Türen, so dass man mit einem Rollator mühelos das Bad aufsuchen kann.
Barrierefreiheit ist eine gesetzlich festgelegte Bezeichnung, die in der DIN-Norm 18040-2 geregelt ist. Die Norm definiert klar, welche baulichen Eigenschaften eine Wohnung oder ein Haus aufweisen muss, um als barrierefrei zu gelten. Menschen mit Behinderungen sollen selbstständig die Räume nutzen und sich darin uneingeschränkt bewegen können. Für den Umbau des Badezimmers ist eine rollstuhlgerechte Nutzung mit befahrbarer, ebenerdiger Duschfläche, nach außen zu öffnenden Türen oder einer größeren Grundfläche vorgegeben.
Der Begriff Barrierefreiheit hingegen umfasst die altersgerechten Anforderungen und enthält zudem eine Unterscheidung zum rollstuhlgerechten Ausbau. Die Unterschiede liegen also im Detail.
Die Unterschiede in der Übersicht:
Altersgerecht:
– Es gibt keine gesetzliche Definition
– Altersgerecht bedeutet nicht barrierefrei
– Die Duschzone sollte ebenerdig sein und ausreichend Bewegungsfreiheit bieten
Barrierefrei:
– Barrierefreie Duschen sind gesetzlich definiert nach DIN-Norm 18040-2.
– Es existieren feste Vorgaben für die Bau- bzw. Umbauweise
– Barrierefrei bedeutet altersgerecht
– Das Badezimmer muss einen bodengleichen und rollstuhlgeeigneten Duschbereich vorweisen. Es existieren klar definierte Mindestmaße für die Sanitäreelemente und Hilfsmittel und es gibt einen fest definierten Bewegungsradius für die Nutzung mit oder ohne Rollstuhl
Größen der Duschfläche
Die Maße für ein barrierefreies Badezimmer sind in DIN Norm 18040-2 definiert. Nur bei Einhaltung der Richtlinien darf der Bauherr das Haus bzw. Bad als barrierefrei bezeichnen. Ziel der Norm ist es, allen Menschen eine selbständige Nutzung des eigenen Wohnraums zu ermöglichen.
Für die Gestaltung des Dusche gilt eine quadratische oder rechteckige Grundfläche von mindestens 120 x 120 cm. Die rollstuhlgerechte Nutzung erfordert 150 x 150 cm, so dass ein selbstständiges Drehen und Wenden mit dem Rollstuhl in der Dusche problemlos möglich ist.
Außerdem ist eine maximale Tiefe von 2 cm in einer barrierefreien Dusche zulässig.
Hierdurch soll ein schwellenloser Übergang zum anliegenden Bodenbereich und ein sicherer Eintritt in die Dusche möglich sein.
Maße in der Übersicht
Barrierefreie Dusche
– Umfang: 120 x 120 cm
– Tiefe: max. 2 cm
– Bewegungsfläche vor Dusche: 120 x 120 cm
Rollstuhlgerechte Dusche
– Umfang: 150 x 150 cm
– Tiefe: max. 2 cm
–
Bewegungsfläche vor Dusche: 150 x 150 cm
Weitere Elemente für eine barrierefreie Dusche
1) Duschstuhl / Duschhocker
Ein Duschstuhl bietet ein Mehr an Bequemlichkeit und Sicherheit beim Duschen. Er Kann flexibel positioniert werden und ist daher auch außerhalb der Dusche nutzbar.
2) Stütz- und Haltegriffe
Sie bieten Sicherheit und Komfort während eines Duschvorgangs
Kosten und Förderung
Ein ein barrierefreier Badumbau muss kein Vermögen kosten. Dennoch müssen ca. 2.000 bis 10.000 Euro veranschlagt werden, je nach Größe und Ausstattungsmerkmalen und Wohnsituation. Aber es gibt jedoch verschiedene Fördermöglichkeiten: Sowohl die Krankenkasse, die Pflegekasse oder Banken unterstützen Umbaumaßnahmen.
Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Hilfsmittel wie Haltegriffe oder ein Duschstuhl. Ein Arzt muss eine entsprechende Verordnung verschreiben, anschließend muss das Rezept vor dem Kauf bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Pflegekasse
Eine finanzielle Förderung ist auch durch die Pflegekasse möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Einstufung in eine Pflegestufe. Im Vordergrund steht, dass sich die Maßnahmen positiv auf die Bewegungsfreiheit und die selbständige Nutzung auswirken müssen. Dieser beträgt derzeit maximal 4.000 Euro abzüglich eines Eigenanteils von 10% der Kosten.
Finanzamt
Menschen mit motorischen Einschränkungen haben einen Steuerfreibetrag. Einen barrierefreien Badumbau kann man in diesem Kontext zusätzlich als „Außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen. Weitere Infos kann man beim zuständigen Finanzamt erhalten.
KfW-Bank
Die „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ (KfW-Bank), unterstützt ebenfalls. Die KfW-Bank unterstützt sowohl mit Zuschüssen als auch mit günstigen Baufinanzierungszinsen. Unter dem Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit “ gewährt die Bank eine Zuschussvariante („Investitionszuschuss“) von bis zu 5.000 Euro oder einen zinsvergünstigten Kredit von bis zu 50.000 Euro.
Voraussetzung um einen Kredit der KfW in Anspruch zu nehmen, ist jedoch, dass die Norm DIN 18040-2 erfüllt sein muss.
Weitere Informationen zur Förderung >>
Tipp: Kostenloser Ratgeber – DIN 18040-2 – Barrierefrei-Vorschriften für Wohnungen
Mit der im September 2011 veröffentlichten DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen: Wohnungen“ steht eine wertvolle Planungsempfehlung zur Verfügung.
Die Novellierung erfasst zeitgemäße ergonomische Erkenntnisse und dokumentiert diese auch im
Bereich der Bäder.
>> Ratgeber hier kostenfrei herunterladen
https://www.shk-barrierefrei.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Artikel3_Neuheiten-Magazin_.pdf
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Ratgeber >>
(Foto: PhotoMIX-Company/Pixabay – CC0 Creative Commons und Pixabay und midascode/ CC0 Creative Commons )