Damit der Nachlass im Todesfall geregelt ist, sollte der sog. „Letzte Wille“ in einem Testament verfügt werden. Erfahren Sie mehr zur Regelung des Nachlasses, zur Erbregelung und den verschiedenen Formen eines Testaments.
Was ist ein Testament?
In einem Testament verfügt eine Person, was nach ihrem Tod mit ihrem Erbe geschehen soll. Diese Willenserklärung ist jederzeit widerrufbar.
Zentral ist hierbei die Einsetzung der Erben. Bei dieser gibt es fast keine Einschränkungen. Somit kann neben Familienangehörigen auch jede andere beliebige Person zum Erben ernannt werden und das Vermögen kann auf beliebig viele verschiedene Personen aufgeteilt werden. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, eine Person zu benennen, die das Erbe antreten kann, falls der erstgenannte Erbe dieses nicht tun kann, da er oder sie selbst verstorben ist.
Was kann alles in einem Testament geregelt werden?
Welche Formen des Testaments gibt es?
Es kann entweder ein eigenhändiges Testament erstellt werden oder ein öffentliches. Die eigenhändige Form der Verfügung ist nur gültig, wenn der oder die ErblasserIn sie per Hand verfasst. Diese Form des Testaments ist flexibel, wohingegen die öffentliche Form der Nachlassregelung sicherer ist, da diese von einem Notar formuliert und amtlich verwahrt wird.
Vor- und Nachteile: Eigenhändiges und Öffentliches Testament:
Eigenhändiges Testament:
+ Es kann allein vom Erblasser, überall und jederzeit formuliert werden.
+ Die Verfassung ist kostenfrei.
+ Es kann jederzeit verändert werden.
+ Kann vom Amtsgericht aufbewahrt werden.
– Die Gefahr, dass es im Erbfall nicht auffindbar ist bzw. bis dahin verloren gegangen ist, ist größer. Und es besteht ein Risiko, dass es unwirksam wird.
Öffentliches Testament:
+ Ein Notar berät den oder die ErblasserIn bei Formulierungen.
+ Es wird sicher verwahrt.
+ Für die Erben entstehen meist keine zusätlichen Kosten, da es den Erbschein ersetzt.
– Notarkosten
– Es ist zeitaufwendiger und weniger flexibel.
Broschüre Erben und Vererben:
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