Die Totengedenktagen Allerheiligen, Totensonntag und Volkstrauertag im November stehen vor der Tür. Anlass für viele Menschen einen Besuch auf dem Friedhof zu machen. Millionen Kerzen werden auf den ca. 32.000 Friedhöfen in Deutschland angezündet und viele Gräber werden dann liebevoll geschmückt.
Der Herbst ist außerdem Pflanzzeit für Blumenzwiebeln. Der Friedhof als grüne Oase kann so im nächsten Frühjahr fröhlich bunt erblühen und den Umgangmit Tod und Trauer erleichtern.
Aber wer zahlt eigentlich für eine Beerdigung und wie teuer darf diese sein? Welche Regeln sind zu beachten?
Die Höhe der Bestattungskosten können je nach Bestattungsart, individueller Ausführung und Friedhof stark variieren. Einen großen Teil dieser Kosten werden durch den Friedhof selbst verursacht. Diese Gebühren sind in der jeweiligen Gebührenordnung des Friedhofs festgelegt. Weitere Kosten für die Beerdigung können durch die Leistungen des Bestattungsunternehmens sowie Fremdleistungen wie beispielsweise eine Todesanzeige und Trauerkarten entstehen.
Wer zahlt für eine Beerdigung?
Die Kosten für die Beerdigung übernehmen in der Regel die Erben. Es ist möglich, dass ein einzelner Erbe die gesamten Kosten für das Begräbnis übernehmen muss. Er hat dann jedoch die Möglichkeit, die übrigen Erben anteilig in die Pflicht zu nehmen.
Aber wie teuer darf eine Beerdigung sein?
Die Kosten umfassen in der Regel die Kosten für den Bestatter und das Grab, eine angemessene Feier, den Grabstein oder Urne und die Anlage der Grabstätte sowie Todesanzeigen und eventuelle Danksagungen. Nicht dazu gehören die Reisekosten der Angehörigen sowie Kosten für eine Umbettung und die endgültige Bestattung.
Sollte kein Vermögen vorhanden sein oder die Kosten von den Erben nicht eingefordert werden können, muss der Unterhaltsverpflichtete dafür aufkommen, auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde. Gibt es keine unterhaltspflichtigen Personen, müssen die Angehörigen die Beerdigungskosten übernehmen.
Laut Wikipedia werden für eine als „würdig“ anzusehende Erdbestattung in Deutschland ab 1800 Euro bis weit über 10.000 Euro aufgewandt. Die Gebühren des Friedhofsträgers für die Grabstelle sind in Statuten und Verordnungen festgeschrieben. Bei den Gebühren sollte beachtet werden, dass teilweise jährliche Gebühren, an anderer Stelle aber eine Gesamtsumme für die Nutzungsdauer gebildet ist. Die einmaligen Nebenkosten beim Bestatter können sehr stark schwanken. Durch Paketpreise oder Individualberatung können sich teilweise sehr unterschiedliche Preise ergeben. Die Kosten für den Bestatter, der alle Formalitäten erledigt, können zwischen 700 und 5000 € liegen.
Für eine einfache Urnenbestattung ohne Sargfeier, wird häufig ein preiswerter Verbrennungssarg für knapp 100 Euro verwendet. Die ersparten Kosten, können dann für andere Ausgaben aufgewendet werden, so z. B. die Trauerfeier.
Wann zahlt das Sozialamt?
Können die Kosten für die Beerdigung dem Verpflichteten nicht bezahlt werden, übernimmt das örtliche Sozialamt diese. Sofern keine Sterbegelder vorhanden sind, übernimmt das Amt die notwendigen Bestattungskosten. In der Regel werden alle notwendigen Leistungen wie z. B. die Kosten für die Leichenschau und -beförderung, öffentliche Gebühren, das Vorbereiten und Herrichten der Leiche, ein einfacher Sarg, die Trauerzeremonie im Beerdigungsinstitut, die Sargträger und die Überführung auf den Friedhof, das erstmalige Herrichten des Grabes übernommen.
Nicht übernommen werden die Kosten für die Anreise der Trauergäste und die Trauerfeier, die Todesanzeige und regelmäßige Kosten für eine Grabstätte und die Grabpflege. Die Kosten für eine Bestattung im Ausland werden ebenfalls nicht übernommen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf folgender Webseite >>
https://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten.html
Weitere Informationen zum Thema Vorsorge finden Sie im Ratgeber >>
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