Das Pflegetagebuch ist ein wichtiges Mittel zur Feststellung eines Pflegegrads, sobald ein Angehöriger gepflegt werden muss oder Widerspruch gegen einen Pflegebescheid eingelegt wird.
Die Höhe des Pflegegeldes hängt von der Höhe des Aufwandes ab, der im Alltag für die Pflege dieser Person notwendig ist. Hier stellt das Pflegetagebuch ein nützliches Instrument zur Dokumentation dar.
In diesem können Angehörige aufzeichnen, wie viel Zeit sie im alltäglichen Leben für die Pflege der Person aufwenden, sodass ihr Pflegeaufwand besser eingeschätzt werden kann. Eine genaue Dokumentation des pflegerischen Zeitaufwandes kann positive Effekte auf das Gutachten haben, in dem darüber entschieden wird, welchen Pflegegrad die pflegebedürftige Person erhält.
Für die Erstellung des Gutachtens werden die Tätigkeiten beobachtet, die für den Betroffenen verrichtet werden müssen. Daher kann ein Pflegetagebuch die Erstellung des Gutachtens sehr erleichtern.
Wann sollte ein Pflegetagebuch geführt werden?
Je früher mit dem Führen eines Pflegetagebuchs begonnen wird, desto besser ist es. Hierdurch kann dem Gutachter dabei geholfen werden, sich ein ausführliches Bild von der Hilfe zu machen, die der oder die Pflegebedürftige im Alltag benötigt.
Daher ist es ratsam, schon vor der Antragsstellung mit der Dokumentation der Pflege zu beginnen. Spätestens jedoch sieben Tage vor dem Besuch des Gutachters sollte mit den Führen des Tagebuchs angefangen werden.
Was gehört in eine Pflegetagebuch?
Im Pflegetagebuch wird detailliert festgehalten, welche Tätigkeiten die Angehörigen wann für den pflegebedürftigen Angehörigen verrichten und wie lange diese jeweils dauern. Die aufgewendete Zeit sollte in Minuten angegeben werden.
Besonders wichtig sind hierbei die drei Bereiche der Grundpflege. Diese enthält die Ernährung, die Mobilität und die Körperpflege der oder des Pflegebedürftigen.
Für das Führen eines Pflegetagebuchs ist es wichtig, verschiedene Arten der Hilfe zu kennen, die in die Dokumentation mit aufgenommen werden können.
Welche Formen der Hilfe gibt es?
1. Anleiten: Die pflegebedürftige Person muss zu einer Handlung angehalten werden und sie muss ihr gezeigt und vorgeführt werden.
2. Beaufsichtigen: Der oder die Pflegebedrürftige muss bei einer Handlung beobachtet werden, damit sie diese sicher ausführen kann, ohne sich zu gefährden.
3. Unterstützen: Mit der Unterstützung ist die Bereitstellung von materiellen Hilfen gemeint, die nötig sind, damit der oder die Betroffene eine Tätigkeit selbst ausführen kann.
4. Teilweise Übernahme: Hierbei wird der Teil einer Tätigkeit übernommen, den die pflegebedürftige Person nicht mehr allein verrichten kann.
5. Gänzliche Übernahme: Vollständige Tätigkeiten werden übernommen, die der oder die Betroffene nicht mehr übernehmen kann.
Worauf sollten Sie als Angehörige bei der Erstellung des Pflegetagebuchs achten?
Geben Sie immer die jeweiligen Tageszeiten an, zu denen Sie die Tätigkeiten verrichten, um Ihren Alltag mit der pflegebedürftigen Person genau darzulegen. Als Orientierungshilfe für die anzugebenen Tageszeiten kann die folgende Auflistung helfen: (6 bis 12 Uhr: morgens, 12 bis 18 Uhr: mittags, 18 bis 22 Uhr: abends, 22 bis 6 Uhr: nachts)
Für die Dauer der Zeit, die für verschiedene Hilfstätigkeiten benötigt werden sollte, gibt es Zeitorientierungswerte. Prüfen Sie, ob die Zeit, die Sie für die jeweiligen Tätigkeiten aufwenden, innerhalb der angegebenen Zeitspanne liegt und versuchen Sie, diese einzuhalten. Das kann Ihre Chancen erhöhen, den Pflegegrad genehmigt zu bekommen, der beantragt wurde.
Jedoch kann es auch viele Gründe dafür geben, weshalb die Richtwerte überschritten werden. Daher sollten Sie in jedem Fall die tatsächlich benötigte Zeit notieren!
Wenn Sie bei einigen Tätigkeiten die Zeitorientierungswerte überschreiten und begründen können, weshalb das so ist, sollte das kein Problem darstellen. Die Gründe hierfür sind von Fall zu Fall verschieden. Einige Beispiele können Schluck- oder Atmungsstörungen, eine fehlende Kooperation oder ein Gewicht sein, dass über 80 kg liegt.
Weiterführende Links
Allgemeine Informationen zum Pflegetagebuch + Muster >>