In Deutschland sind fast 3 Millionen Menschen pflegebedürftig. Zwei Drittel von ihnen werden von Angehörigen zuhause gepflegt. Eine große Leistung der Angehörigen. Dabei ist es oft schwierig eine gesunde Balance zwischen Beruf, Familie und der Pflege des Angehörigen zu bilden.
Das Pflegetelefon und Pflegewegweiser
Telefonische Beratung und schnelle Hilfe für Angehörige können Sie über das
Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums erhalten.
Das Pflegetelefon berät Sie zu den Themen Pflege, Wohnen, Demenz und Familienpflegezeit. Auch in kritischen und belastenden Situationen. Bei allen Fragen zur Pflege dient der Pflegewegweiser (wege-zur-pflege.de) als Lotse zu Angeboten vor Ort. Hier sind auch ausführliche Informationen zu den neuen Regelungen zum Pflegeunterstützungsgeld, zum Pflegezeitgesetz und zum Familienpflegezeitgesetz abrufbar.
Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums erreichen Sie bundesweit von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr und per E-Mail: info@wege-zur-pflege.de.
Kostenloser Ratgeber – „Pflegebedürftig. Was nun?“
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, sich selbst nicht mehr versorgen zu können. Das Faltblatt „Pflegebedürftig. Was nun?“ hilft bei den ersten Schritten im Pflegefall. Es gibt Informationen und einen ersten Überblick über die Ansprechpartner und die verschiedenen Stufen der Pflegebedürftigkeit.
Unter dem folgenden Link kann der Ratgeber kostenlos als pdf-Datei heruntergeladen oder bestellt werden >>
Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes in allen Lebensabschnitten auftreten. Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt anhand einheitlicher gesetzlicher und fachlicher Vorgaben. Wie die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, ergibt sich aus den §§ 14, 15 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XI. Das Verfahren der Begutachtung ist in § 18 SGB XI geregelt.
Neben den gesetzlichen Vorschriften bilden die sog. Begutachtungs-Richtlinien zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit die wesentliche Grundlage der Begutachtung. Diese sollen bundesweit eine Begutachtung nach einheitlichen Kriterien sicherstellen.
Antrag auf Leistungen der Pflegekasse
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Der Medizinische Dienst prüft dann die Pflegebedürftigkeit und stellt den Pflegegrad fest. Grundlage sind dabei die in sechs festgelegten Modulen pflegefachlich genannten Kriterien. Um die unterschiedliche Schwere der Pflegebedürftigkeit festzumachen, wird sie in fünf Pflegegrade eingeteilt.
Ob Pflegebedürftigkeit und nach welchem Grad sie vorliegt, entscheidet danach die Pflegekasse aufgrund des Gutachtens.
Das Prüfverfahren
Alle Antragssteller werden auf Pflegeleistungen durch die Prüforganisationen mit Hilfe eines Fragenkataloges und einem entsprechendem Punktesystems auf den Grad ihrer Selbstständigkeit und zwar sowohl in physischer als auch in psychischer Hinsicht überprüft und das Ergebnis der Pflegekasse mitgeteilt, die dann die Eingruppierung vornimmt.
Übersicht der fünf Pflegegrade
§ 15 SGB XI Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/15.html
Pflegegrad eins | Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad zwei | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad drei | Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad vier | Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit |
Pflegegrad fünf | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die zu einer notwendigen pflegerischen Versorgung führt |
Kostenlose Broschüre – Ratgeber Pflege
Mehr zum Thema erfahren Sie auf der Website: http://www.wir-stärken-die- pflege.de und in kostenfreien Publikationen des Bundesgesundheitsministeriums, zum Beispiel im kostenlosen „Ratgeber Pflege“.
Der „Ratgeber Pflege“ bietet einen umfassenden Überblick zum Thema Pflege in den Kapiteln (1) Individuelle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit, (2) Leistungen der Pflegeversicherung, (3) Pflege von Angehörigen zu Hause, (4) Beratung im Pflegefall und (5) Qualität und Transparenz in der Pflege. In einem Glossar sind zudem wichtige Begriffe zum Nachschlagen zusammengefasst.
Hier können Sie den Ratgeber bestellen oder downloaden >>
Das richtige Pflegeheim finden
Vielen pflegenden Angehörigen fällt die Entscheidung sehr schwer, die pflegende Person in einem Pflegeheim unterzubringen.
Wenn sich jedoch der gesundheitliche Zustand verschlechtert, ist das Heim oft die einzige Möglichkeit. Aber nicht nur bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes, sondern auch bei einer psychischen oder körperlichen Überlastung der pflegenden Person, sollte über einen Umzug in ein Pflegeheim ernsthaft nachgedacht werden.
Pflegeheime sind gemäß Definition Einrichtungen, in der pflegebedürftige Menschen entweder ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht werden und von professionellen Pflegekräften betreut und versorgt werden.
Personen, die nicht mehr imstande sind, selbständig einen Haushalt zu führen und umfassende Pflege benötigen, werden meistens in vollstationären Pflegeheimen untergebracht. In einigen Pflegeheimen wird zusätzlich zeitlich befristete Kurzzeitpflege z. B. nach einem Unfall, angeboten. Dort erhalten sie die notwendige medizinische Pflege und Betreuung für eine begrenzte Zeit.
Zwischenlösung Tagespflege
Sobald die häusliche Pflege nicht mehr allein zu bewältigen ist, muss eine vollstationäre Aufnahme in ein Pflegeheim aber nicht die letzte Möglichkeit sein. Je nach Gesundheitszustand kann zunächst auch eine Tagespflege zeitweise Entlastung bringen.
Kosten für das Pflegeheim
Die Heimkosten sind in der Regel sehr hoch. Sie werden für die Unterbringung, je nach Pflegestufe, in die sie eingeteilt werden, von ihrer Pflegeversicherung. übernommen.
Alle weiteren Kosten müssen durch den Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen getragen werden. Der Eigenanteil hängt von den tatsächlichen Heimkosten sowie der Pflegestufe ab. Grundlage ist hierfür ist der Heimvertrag
Alten- und Pflegeheime in Deutschland finden
Sie suchen ein geeignetes Heim in Ihrer Nähe? Hier finden Sie kostenlos die passende Einrichtung mit detaillierten Informationen für Suchende. Das Verzeichnis enthält Altenheime und Pflegeheime in ganz Deutschland.