Die Gesundheits- und Körperpflege für Senioren ist auch im eigenen Zuhause problemlos möglich, wenn man die richtigen Dienste und seine rechtlichen Ansprüche kennt. Hierüber möchten wir im folgenden einen Überblick bieten.
Die Fuss- und Handpflege und auch Leistungen eines Frisörs können ganz einfach zu Hause in Anspruch genommen werden. Senioren sparen sich so den u.U. mühsamen Weg bei Wind und Wetter bis zum Ladengeschäft des jeweiligen Anbieters. Viele Fußpfleger und Frisöre bieten ihre Dienste auch mobil an. Mangels eines zentralen Verzeichnisses ist die Übersicht hier nicht ganz so einfach, jedoch hilft in der Regel eine Suche in der Suchmaschine mit dem Zusatz „Mobil“ und der regionalen Eingrenzung, also z.B. „Mobile Fußpflege in Hamburg“ schnell zu dem gewünschten Ergebnis.
Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Arzt aufsuchen können, besteht ein Rechtsanspruch auf Hausbesuche durch den Hausarzt. Dies gilt für pflegebedürftige oder chronisch kranke Patienten und auch für präventive Hausbesuche. Ist die Behandlung durch einen Facharzt erforderlich, sind auch Fachärzte des jeweiligen Fachgebiets zum Hausbesuch verpflichtet. Alle anfallenden Kosten eines Hausbesuches werden bei gesetzlich Versicherten von der Versicherung übernommen. Sollte der behandelnde Arzt außer Dienst sein, ist er verpflichtet, einen anderen ärztlichen Bereitschaftsdienst zu organisieren.
Dies gilt jedoch nicht für Notfälle und lebensbedrohliche Zustände. In diesen Fällen besteht grundsätzlich die Möglichkeit Leistungen des fahrenden ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Anspruch zu nehmen. Dieser wird im Rahmen der Kassenleistungen angeboten, steht tatsächlich jedoch nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Letztlich stehen am Wochenende hauptsächlich spezielle Bereitschaftsdienstpraxen bereit, die jedoch selbst ausgesucht werden müssen.
Ist die Mobilität sehr eingeschränkt, besteht in Ballungsräumen noch die Möglichkeit privatärztliche Bereitschaftsdienste in Anspruch zu nehmen, welche sich jedoch nur für Privatpatienten und Selbstzahler Hausbesuche vornehmen.
Im Zweifelsfall muss über die 112 der Rettungsdienst gerufen werden.
Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Zahnbehandlung in den eigenen 4 Wänden haben gesetzlich Versicherte, die Pflegestufe 1, 2 oder 3 haben, Eingliederungshilfe erhalten oder in der Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt sind. Einen mobilen Zahnarzt, der in der eigenen Umgebung Hausbesuche durchführt findet man über die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
Für die Versorgung mit Medikamenten stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Zunächst bietet in aller Regel der örtliche Apotheker einen (zumeist kostenfreien) Lieferservice an. Dies bietet den Vorteil, dass der Apotheker vor Ort die Medikation und den Patienten oft kennt und daher gut beraten kann. Auch erfolgt die Lieferung häufig noch am Tag der Bestellung.
Handelt es ich bei den erforderlichen Medikamenten um nicht verschreibungspflichtige Präparate und ist der Patient mit diesen Medikamenten vertraut, lohnt sich ein Blick in das Internet. Denn bei Online-Apotheken, wie z.B. Medpex oder Apotal werden nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die der örtliche Apotheker im Allgemeinen zur (hohen) unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers verkauft, um bis zu 50% günstiger angeboten.
Aber auch zwischen den einzelnen Online-Apotheken bestehen große Unterschiede im Hinblick auf die Preise einzelner Medikamente. Ist Medikament A bei Apotheke X günstiger als bei Apotheke Y, kann Medikament B bei Apotheke Y günstiger sein als bei Apotheke X. Es ist also fast unmöglich, selbst immer den besten Preis zu finden. In diesem Falle hilft die Nutzung eines Medikamentenpreisvergleiches weiter. Hier sieht man sofort, bei welcher Online-Apotheke das jeweilige Präparat am günstigsten ist.
Sorgen, bei Online Apotheken an unseriöse Anbieter zu gelangen oder alte Medikamente zu erhalten, muss man sich übrigens nicht machen. Ob eine Online Apotheke zugelassen ist, läßt sich ganz einfach an dem EU-Sicherheitslogo erkennen, das jede Online-Apotheke verpflichtend in ihrem Online-Shop abbilden muss.
Angehörige, die Senioren mit Pflegegrad Zuhause betreuen, haben gemäß § 40 SGB XI einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für verschiedene Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Hierfür wird kein Rezept benötigt, Versicherte oder ihre Angehörigen können einfach einen Antrag auf Übernahme der Kosten bei der Pflegekasse stellen.
Die Leistung beschränkt sich jedoch auf bestimmte Pflegehilfsmittel, welche im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen aufgeführt werden.
Damit müssen sich die Betroffenen jedoch nicht länger auseinandersetzen, denn es gibt eine Reihe von Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben, vollständige Boxen unterschiedlicher Zusammensetzung exakt im 40 EUR Rahmen anzubieten. Hierzu gehören z.B. Pflegebox.de oder Hysana, welche die Pflegehilfsmittel in Form der sogenannten Pflegeboxen z.T. auch im bequemen Abonnement anbieten.
Alternativ können Pflegehilfsmittel auch selbst gekauft (z.B. in Drogeriemärkten) und die Belege zur Kostenerstattung anschließend bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Für Pflegehilfsmittel welche die 40 EUR Grenze überschreiten ist eine Befreiung von der Zuzahlung zu Pflegehilfsmitteln möglich, soweit die jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt die Zuzahlungsgrenze unterschreiten.